2011: Krankenversicherung, Fahren ab 17, Altersvorsorge und Steuern 

Leichterer Wechsel zur privaten Krankenversicherung

Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung soll gelockert werden. So muss die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr drei Jahre in Folge überschritten werden, sondern nur noch einmal. Außerdem wird sie von 49.950 Euro auf 49.500 Euro im Jahr gesenkt.

Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Änderungen. So wird der jetzige Beitragssatz von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben. Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird dabei eingefroren, weitere Kostensteigerungen werden also von den Arbeitnehmern getragen.

Zusatzbeiträge in unbestimmter Höhe bei Krankenkassen

Dazu fallen noch Zusatzbeiträge an. Über deren Höhe können die Krankenkassen entscheiden, sie sind einkommensunabhängig. Bei Härtefällen soll es einen Sozialausgleich geben. Dieser Fall tritt ein, wenn der Zusatzbeitrag über zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten liegt. Wer den Zusatzbeitrag nicht zahlt, muss mit Strafen rechnen.

Änderungen in der Sozialversicherung

Bei den Kennzahlen für die Sozialversicherung ändern sich einige Beitragsbemessungsgrenzen und der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung fällt von aktuell 45.000 Euro auf 44.500 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt im Westen stabil. Im Osten steigt sie von 55.800 Euro auf 57.600 Euro im Jahr.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,80 Prozent auf nun 3,00 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 2.000,- Euro bedeutet das eine Mehrbelastung von 2,- Euro im Monat.

Studenten stehen für 2011 zwei Anhebungen der Beiträge zur Krankenversicherung ins Haus. Ab 1.1.2011 zahlen sie 55,55 Euro für die Krankenversicherung und 9,98 Euro (bzw. 11,26 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren) für die Pflegeversicherung. Die zweite Erhöhung erfolgt für das Sommersemester, die Beiträge erhöhen sich dann auf 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für die Pflegeversicherung.

Altersvorsorge steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer können 2011 72 Prozent ihrer Rentenzahlungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen. 2010 waren es noch 70 Prozent. Der Höchstbetrag liegt dabei bei 14.400 /28.800 Euro (Ehepaar). Allerdings wird bei den 72 Prozent noch der Arbeitgeberanteil abgezogen, dadurch können Arbeitnehmer 2011 rund 44 Prozent der Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich absetzen.

Bei der Rürup-Rente können Einzahler 72 Prozent der Beitragszahlungen steuerlich absetzen. Sie können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Fahren ab 17

Auch für Autofahrer ändert sich einiges. Zur Winterreifenpflicht und den europaweit durchgesetzten Bußgeldern für Verkehrssünder, die beide schon ab Winter 2010 gelten, gesellt sich der Führerschein mit 17. Ab dem 1. Januar dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Auto fahren.

Bedingung ist, dass der Jugendliche dabei von einem mindestens 30-jährigen Erwachsenen begleitet wird. Dieser muss schon seit fünf Jahren einen Führerschein haben und muss als Begleitperson in der Prüfbescheinigung des Jugendlichen angegeben sein. Dabei sollte man darauf achten, dass die Autoversicherung auch auf Fahranfänger angepasst ist.

Foto: © Bild 1: Claudia Hautumm/PIXELIO, Bild 2: Falk Johann/FOTOLIA

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