2011: Hartz IV, Elterngeld, Unterhalt 

2011 wird mal wieder alles anders. Egal ob bei den Steuern, der Krankenversicherung oder Hartz IV, überall treten Veränderungen auf. Durch viele von ihnen werden die Bürger durch den Staat stärker belastet. Ein paar gute Nachrichten gibt es aber auch.

Hartz – IV Regelsätze steigen um fünf Euro

Nach der Neuberechnung der Regelsätze sollen Hartz-IV Empfänger ab 2011 fünf Euro mehr im Monat erhalten. Dies gilt allerdings nicht für Kinder, deren Regelsätze bleiben nach der Reform unangetastet. Sie sollen unter anderem zusätzlich durch Bildungsgutscheine unterstützt werden. Ob die Erhöhung und das Bildungspaket tatsächlich durchgesetzt werden ist zurzeit fraglich. Der Bundesrat hat das Vorhaben vorerst gestoppt.

Unabhängig davon müssen sich Hartz-IV Empfänger auch auf einige Kürzungen einrichten. Für sie wird kein Rentenbeitrag mehr gezahlt. Zuvor lag dieser Beitrag bei 40 Euro. Die Zeit als Hartz-IV Empfänger wird nun nur noch als Anrechnungszeit gesehen, nicht mehr als Pflichtbeitragszeit. Trotzdem haben Hartz-IV Empfänger weiterhin Anspruch auf Zulagen, wenn sie in eine Riester-Rente einzahlen.

Der bisherige Pfändungsschutz für das Girokonto läuft am 31.12.2011 aus. Er wird durch das P-Konto ersetzt, das es bereits seit 2010 gibt.

Weniger Elterngeld für Reiche und Arme

Außerdem erhalten Hartz-IV Empfänger keinen befristeten Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV mehr. Dieser Betrag konnte bis jetzt im ersten Jahr maximal 160 Euro (320 Euro bei Partnern) und im zweiten Jahr 80 Euro (160 Euro) betragen.

Dazu entfällt der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger. Auch ein weiter Posten wird praktisch gestrichen: Das Elterngeld wird bei Hartz-IV und Sozialhilfe als Einkommen angerechnet und fällt damit weg.

Die Änderungen beim Elterngeld betreffen nicht nur Hartz-IV Empfänger. Auch bei Berufstätigen wird das Elterngeld gekürzt. Bei einem Nettogehalt von mehr als 1.240 Euro im Monat wird es auf 65 Prozent des letzten Nettolohns zurückgestuft. Bei 1.200 Euro geschieht dieselbe Kürzung schrittweise.

Unter diesem Einkommen erhält man weiterhin 67 Prozent des vorherigen Nettolohns der letzten 12 Monate als Elterngeld. Das Elterngeld wird allerdings auch bei Besserverdienenden wegfallen. Dies trifft zu, wenn Alleinerziehende über 250.000 Euro oder Verheiratete 500.000 Euro im Jahr als Einkommen versteuern.

Änderungen bei Unterhaltszahlungen

Auch bei Unterhaltszahlungen wird es einige Änderungen geben. So steigt der Unterhaltsanspruch von Studenten auf 670 Euro (vorher 640 Euro). Außerdem wird der Eigenbedarf von Unterhaltspflichtigen in den meisten Fällen erhöht. Ausnahme bilden die Erwerblosen, hier bleibt die bisherige Höhe des Eigenbedarfs bestehen. Die Höhe der Unterhaltzahlungen ist von dieser Änderung nicht betroffen.

Diese Werte sind in der Düsseldorfer Tabelle festgeschrieben, es handelt sich um Richtwerte. Allerdings stehen die Werte der neuen Düsseldorfer Tabelle nun genauso vor dem Scheitern wie die Hartz-IV Reform. Die Änderungen haben sich nach der Erhöhung der Hartz-IV Regelsätze gerichtet.

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