Geldanlage
Im Bereich der privaten Finanzen wird es ab 2010 ebenfalls Neuerungen geben. Ab dem 1.1.2010 ist das Beratungsprotokoll bei der Geldanlage Pflicht. Im Protokoll müssen Anlass der Beratung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Kunden, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung protokolliert werden. Der Kunde muss das Protokoll nach der Beratung ausgehändigt bekommen.
P-Konto und Verbraucherkredite
Schuldner haben ab Mitte 2010 mit dem P-Konto eine einfachere Möglichkeit, pfändungsfreies Einkommen besser zu schützen. Das P-Konto wird automatisch mit einem Pfändungsschutz in der gesetzlich vorgesehenen Höhe versehen (derzeit 985,15 Euro im Monat). Auf die Art des Einkommens kommt es nicht mehr an. Jedes Girokonto kann dann in ein P-Konto umgewandelt werden. Allerdings kann jeder Kontoinhaber nur ein Konto als P-Konto führen.
Bei Ratenkrediten für Verbraucher wird sich ebenfalls zur Jahresmitte einiges ändern. Kreditnehmer müssen künftig bereits im Vorfeld besser und umfassender über die Konditionen des Kredits informiert werden. So muss in der Werbung für Verbraucherkredite künftig eine Beispielsrechnung mit einem effektiven Jahreszins angegeben werden, der nach Einschätzung des Kreditgebers für mindestens zwei Drittel der Kundschaft verfügbar ist.
Die Kündigungsfristen bei Ratenkrediten für Verbraucher werden modifiziert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 11. Juni 2010 wird es möglich sein, Verbraucherkredite fristlos zu kündigen. Der Kreditgeber kann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die auf 1,0 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages – bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr auf 0,5 Prozent – begrenzt ist.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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