Das ändert sich 2009: Private Krankenversicherung 

Versicherungspflicht

Privatpatienten / Kassenpatienten 150x279Der Gesetzgeber nimmt die Bundesbürger in die Pflicht: Ab dem 1. Januar 2009 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Deutschen, unabhängig von der bekannten Versicherungspflicht in der GKV innerhalb bestimmter Grenzen

Umgekehrt dürfen sich ab dem 1. Januar 2009 Private Krankenversicherungen ihre Kunden nicht mehr uneingeschränkt aussuchen. Sie müssen Unversicherte aufnehmen, die nicht unter die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) fallen. Dies gilt für Unversicherte, die einmal privat versichert waren oder die bisher weder privat noch gesetzlich versichert waren.

Damit will der Staat allen bisher Unversicherten eine Krankenversicherung verschaffen. Ihre Zahl wird auf 150.000 bis 300.000 Personen geschätzt.

Neuer Basistarif

Dieser Personengruppe müssen die privaten Krankenversicherungen (PKV) zum Jahresbeginn einen Basistarif anbieten. Die Höhe des Tarifs richtet scih wie bei der PKV gewohnt nach Alter und Geschlecht. Gesundheitsprüfungen dürfen die PKV bei Aufnahme neuer Kunden im Basistarif durchführen, sie dürfen aber keine individuellen Risikozuschläge berechnen. Als Höchstgrenze für den Basistarif gilt die Höchstgrenze für Beiträge in der GKV (570 Euro im Monat).

Wer unter dem Etikett "Basistarif" ein Privatversicherung zum Schnäppchenpreis vermutet, der irrt. Nach Auskunft des PKV-Verbandes, des Interessenverbandes der privaten Krankenversicherer, sind die Kosten für die gesundheitlichen Risiken unter den Versicherten im Basistarif hoch. Deshalb muss jeder Neukunde im Basistarif damit rechnen, dass er nur wenig unter dem Höchstbeitrag von 570 Euro monatlich eingeordnet wird.

Für Bestandskunden in der PKV wird sich der Wechsel in den Basistarif nicht lohnen. Wer nämlich seinen Versicherungsvertrag ohne schwerwiegende Vorerkrankungen abgeschlossen hat, der liegt im Beitrag in der Regel unter dem Basistarif. Gleichzeitig genießt er eine bessere (private) ärztliche Versorgung, weil sich der Leistungskatalog im Basistarif nach den Leistungen der GKV richtet.

Der Basistarif ist ein Notanker für all jene, die bisher keinerlei Versicherungsschutz besaßen. Ein Wechsel in den Basistarif - woher auch immer - ist wegen der Bedingungen nicht attraktiv. Dennoch hat der Gesetzgeber ein Zeitfenster für den Wechsel vorgesehen.

Zeitfenster für einen Wechsel zur PKV

Wer bisher freiwillig GKV-versichert war, kann ab Jahresbeginn 2009 zum Basistarif in die PKV wechseln. Lohnen tut sich das allerdings nicht. Der Beitrag wird nicht geringer, die Qualität der medizinischen Versorgung ist nicht besser und Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder Kinder sind im Basistarif der PKV nicht mitversichert. Dafür gilt jedoch ein Zeitfenster von sechs Monaten (bis zum 30. Juni 2009). Bei einem solchen Wechsel dürfen die PKV zwar eine Risikoprüfung verlangen, sie dürfen aber keinen Risikozuschlag erheben. Für den neu Versicherten gilt dieser Basistarif dann unbegrenzt.

Alterungsrückstellungen mitnehmen

Ein Problem für den Wechsel der privaten Krankenversicherung bestand in den so genannten Alterungsrückstellungen. Alterungsrückstellungen legt der Versicherer an, um Kostensteigerungen im Alter abzufangen. Denn im Alter steigt das Krankheitsrisiko.

Zum 1. Januar 2009 tritt eine Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) für diese Gelder in Kraft. Bestandskunden können innerhalb eines halben Jahres (bis zum 30. Juni 2009) ihre private Krankenversicherung wechseln und dabei ihre Alterungsrückstellungen - teilweise - mitnehmen.

dabei ist zu beachten, dass der Wechsel in der Regel erst zum Jahresbeginn 2010 wirksam werden kann. Danach darf der Versicherte noch einmal unter Mitnahme der Altersrückstellungen wechseln - entweder in einen Volltarif seines Unternehmens oder in den Basistarif eines anderen Versicherers.

Wer sich ab dem 1. Januar 2009 neu privat versichert hat, der hat sogar einen unbegrenzten Anspruch auf Portabilität der Alterungsrückstellungen.

Maßstab sind Rückstellungen im Basistarif

Wer nun die Versicherung wechseln will, kann jedoch seine Alterungsrückstellungen nicht unbedingt in voller Höhe mitnehmen. Maßstab ist die Höhe der Altersrückstellungen, die im gleichen Zeitraum im neuen Basistarif aufgelaufen wäre.

Je mehr ein Versicherter für seine Krankenversicherung eingezahlt hat, desto höher sind die Alterungsrückstellungen und größer ist der Unterschied zwischen seinen tatsächlichen Rückstellungen und dem Betrag, den er zu einer anderen Versicherung mitnehmen darf.

Änderungen unter Vorbehalt

Vor allem diese Portabilitätsregelung stößt auf Unmut bei den PKV. Sie riefen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Mit einem Urteil ist nach einem Bericht der Ärzte-Zeitung im Frühjahr 2009 zu rechnen.

(Stand: Januar 2009)

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen