Das ändert sich 2009: Gesundheitsfonds & Abgeltungssteuer 

Der Gesundheitsfonds kommt

Am 1. Januar 2009 ist es soweit: Der Gesundheitsfonds tritt in Kraft. Alle gesetzlichen Krankenkassen berechnen ab jetzt einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Selbständige und Freiberufler, die in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, müssen ebenfalls einen einheitlichen Beitragssatz zahlen. Dieser liegt bei 14,9 Prozent.

Weitere Informationen und Tipps zum Thema Gesundheitsfonds sind in unserem Ratgeber zum Gesundheitsfonds zu finden.

Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft

Mit der Abgeltungssteuer tritt zum 1. Januar 2009 eine weitere wichtige Neuregelung in Kraft.

Im wesentlichen zeichnet sich die Abgeltungsteuer durch den einheitlichen Steuerssatz von 25 Prozent aus. Das heißt: Alle laufenden Zinseinnahmen, auf die bereits heute Kapitalertragssteuer zu zahlen ist, werden nun einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Neu ist, dass auch die Veräußerungsgewinne aus Verkäufen von Kapitalanlagen (Aktien, Fonds etc.) unter die Abgeltungssteuer fallen. Hierzu zählen sowohl Gewinne aus Wertpapierverkäufen als auch Dividendenzahlungen.

Wie lange die Wertpapiere im Besitz des Sparers sind, spielt für die Frage nach der Besteuerung keine Rolle mehr. Sie werden unabhängig von einer Spekulationsfrist voll steuerpflichtig. Darüber hinaus gibt es ab 2009 auch kein Halbeinkünfteverfahren mehr. Danach war bei Kursgewinnen und Dividenden nur die Hälfte des Betrages zu versteuern, wenn die Erträge innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr anfielen.

Lebensversicherungen sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen, ebenso andere Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente.

Auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer sorgt ein Freistellungsauftrag bei der Bank dafür, dass Zinseinkünfte steuerfrei bleiben.

Eine weitere Neuerung der Abgeltungssteuer ist die geänderte Verlustverrechnung. Wer mit seinem Kapitalvermögen Verluste anhäuft, kann diese künftig nur noch mit Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnen.

Ausführliche Informationen und Tipps zum Thema Abgeltungssteuer sind in unserem Ratgeber zur Abgeltungssteuer zu finden.

 

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