Auch im Jahr 2008 hat sich für Verbraucher und Steuerzahler wieder einiges geändert. Welche Änderungen 2008 in Kraft getreten sind, haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengefasst.
Mehr in der Lohntüte
Die wohl wichtigsten Änderungen ergeben sich beim Gehalt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Jedoch fällt die Entlastung geringer aus, als es auf den ersten Blick erscheint. Im ersten Halbjahr 2008 kommt die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zwar noch ungeschmälert beim Steuerzahler an, ab Juli mindert die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages die Ersparnis aber wieder. Dieser Beitrag wird dann um 0,25 Prozent angehoben.
Neue Bemessungsgrenzen
Neben den Beitragsanpassungen werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen neu gesetzt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 5.300,- Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern sinkt sie auf 4.500,- Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 450,- Euro auf 43.200,- Euro pro Jahr. Dieser Wert gilt für alle Bundesländer.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt einen Höchstwert für die Beitragsberechnung von Versicherungsbeiträgen fest. Wer also mehr als 43.200,- Euro pro Jahr verdient, für den errechnet sich der Krankenkassenbeitrag trotzdem nur auf der Grundlage eines Jahresgehaltes von 43.200,- Euro. Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es in der Krankenversicherung noch eine Versicherungspflichtgrenze. Diese bestimmt, ab welchem Verdienst ein Angestellter die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse hat. Diese Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls um 450,- Euro auf 48.150,- Euro pro Jahr, was einem Monatsgehalt von 4.012,50 Euro brutto entspricht.
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