Betriebsausgaben sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder einer selbstständigen Tätigkeit entstehen. Entscheidend für die Anerkennung als Betriebsausgabe ist, dass der jeweilige Gegenstand ausschließlich beruflich genutzt wird oder die jeweilige Aufwendung ausschließlich beruflich veranlasst war.
Die Betriebsausgaben gehören auf die Anlage EÜR. Zu den Betriebsausgaben gehören alle Vermögensabflüsse in Form von Geld aber auch in Form von Sachwerten. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Zudem müssen die Ausgaben angemessen, notwendig, allgemein üblich oder zweckmäßig sein, um als Betriebsausgaben anerkannt zu werden.
Welche Ausgaben im einzelnen steuerlich absetzbar sind, führt nicht einmal der Gesetzgeber aus. In § 4, Abs.5 EstG findet sich allerdings eine Negativliste. Dort finden Steuerzahler alle Ausgaben die nicht als Betriebsausgabe angegeben werden dürfen. Die in diesem Absatz von § a EstG angegebenen Ausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern, also nicht abgesetzt werden.
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