Bei Krankheit Steuern sparen 

Wer krank ist, möchte vor allem gesund werden. Aber wer krank ist, sollte auch daran denken, dass er sich dadurch Steuervorteile sichern kann. Gesetzlich Versicherte tragen oft einen nicht unerheblichen Teil an Krankheitskosten selbst. Und diese Kosten können steuerlich anerkannt werden, wenn der Steuerzahler bestimmte Regeln einhält.

Die wichtigste Regel für Krankheitskosten: Die Kosten werden nur dann steuerlich anerkannt, wenn die medizinische Notwendigkeit der entsprechenden Behandlung mit einem amtsärztlichen Attest nachgewiesen ist. Das muss auf jeden Fall vor Behandlungsbeginn ausgestellt werden. Eine vorteilhaftere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat der Gesetzgeber leider gekippt.

Erstattungsansprüche an anderer Stelle ausschöpfen

Das Finanzamt erkennt Krankheitskosten nur dann an, wenn die nicht von anderer Stelle ersetzt wurden beziehungsweise hätten ersetzt werden können. Steuerzahler müssen also alle Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse oder auch dem Arbeitgeber ausgeschöpft haben, damit das Finanzamt zur Kasse gebeten werden kann. Außerdem müssen Steuerzahler immer einen Eigenanteil selbst tragen – diese zumutbare Belastung beträgt je nach Einkommen und Familienstand bis zu 7 % des Einkommens. Erst mit Überschreiten dieser Grenze können die Kosten sich steuerlich auswirken und für einen Steuervorteil sorgen.

Welche Krankheitskosten absetzbar sind

Sind Krankheitskosten absetzbar, ist die Liste der Krankheitskosten lang, die Steuerzahler geltend machen können. Absetzbar sind natürlich die Kosten klassischer Arzt- und Zahnarztbehandlungen, aber auch kosmetische Maßnahmen. Auch Krankenhauskosten und alternative Behandlungsmethoden sind absetzbar: So werden selbst Ayurveda-Kuren und eine unkonventionelle Krebstherapie mit Ukrain anerkannt.

Auf Steuerzahlers Kosten zur Kur

Auch Kurkosten sind steuerlich absetzbar, wenn die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend ist. Ebenfalls absetzbar sind krankheitsbedingte Umbaumaßnahmen an Wohnung und Haus sowie krankheitsbedingte Fahrtkosten: Damit können Sie die Kosten für Fahrten zum Arzt, zum Heilpraktiker, aber auch zur Anwendung therapeutischer Maßnahmen − wie Massage oder Krankengymnastik − absetzen. (www.optimal-absichern.de)

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