Smartphone, Notebooks und mobiles Internet führen dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer teilweise zuhause arbeiten müssen. Die gute Nachricht: Das Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar - auch für Arbeitnehmer. Die schlechte Nachricht: Dafür gelten Bedingungen, die das Finanzamt penibel prüft. Zunächst einmal muss der Arbeitnehmer dem Finanzamt klarmachen, dass er von zuhause arbeiten muss!
Wer darf als Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Wer nur gelegentlich mal ein paar Dinge zuhause arbeitet, kann dafür kein Arbeitszimmer geltend machen, warnt etwa der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Bei bestimmten Berufsgruppen, die beispielsweise von zuhause Bereitschaftsdienst leisten müssen, fällt das nicht schwer. Und natürlich darf der Schweißer, der für eine betriebsinterne Fortbildung büffeln muss, dafür ein Arbeitszimmer zuhause einrichten.
Wer sein Arbeitszimmer absetzen will, sollte sich vom Chef bescheinigen lassen, dass er seine Arbeit teilweise nicht in der Firma sondern nur im eigenen Arbeitszimmer erledigen kann. Andernfalls muss er sich auf hartnäckige Diskussionen mit dem Finanzamt gefasst machen.
Wieviel darf man für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Nur Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsmittelpunkt im eigenen Arbeitszimmer haben, dürfen alle Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Wer nur teilweise von zuhause arbeitet, kann auch nur einen Teil der Kosten absetzen.
Dazu zählen Strom, Heizung, bei Eigenheimbesitzern auch die Grundsteuer oder Versicherungen. Wer in der Firma noch ein Büro hat und seine Arbeit nur teilweise zuhause erledigt, der kann die Kosten nur zum Teil absetzen. Der Gesetzgeber hat hier einen Höchstbetrag von 1250 Euro im Jahr vorgesehen.
Wann kann man ein Arbeitszimmer voll steuerlich absetzen?
Nicht nur Vollzeitheimarbeiter können ihr Arbeitszimmer voll absetzen. Gut haben es auch Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszimmer außer Haus oder außerhalb der Wohnung haben. Auch sie können das komplette Arbeitszimmer steuerlich absetzen - selbst wenn sie nicht Vollzeit darin arbeiten. Aber Vorsicht! Das Finanzamt schaut genau hin, ob das Arbeitszimmer auch tatsächlich außer Haus liegt. Dass Arbeitszimmer liegt nur außer Haus, wenn das Arbeitszimmer nicht direkt vom Haus oder der Wohnung aus zu erreichen ist.
Für Mehrfamilienhäuser gilt: Ein Arbeitszimmer gilt nur dann als außerhäuslich, wenn
- es nicht auf derselben Etage liegt wie die Wohnung,
- es ausschließlich über ein auch von anderen Mietern genutztes Treppenhaus erreichbar ist.
Für Eigenheime wäre ein Arbeitszimmer in einem Anbau steuerlich absetzbar. Aber auch hier gilt: Man darf das Arbeitszimmer nicht über das Haus betreten können. Der Anbau muss also einen eigenen Zugang von draußen besitzen. Erfüllt ein Arbeitszimmer diese Bedingungen nicht, dann betrachtet das Finanzamt es als häusliches Arbeitszimmer. Es gelten dann die Beschränkungen für das häusliche Arbeitszimmer.
Sonderfall: Lagerraum
Eine Sonderstellung nimmt der Lagerraum ein. Bewahrt der Außendienstler beispielsweise seine Warenproben in einem Raum auf, dann kann er ihn als Lagerraum von der Steuer absetzen. Das gilt für einen Kellerraum, für einen Dachboden, eine Garage oder für einen Nebenraum.
Vorsicht: In dem Raum darf sich auf keinen Fall ein Schreibtisch oder ein sonst eindeutiges Büromöbel befinden. Sonst könnte das Finanzamt den Raum als Arbeitszimmer werten. In diesem Fall gelten die normalen Beschränkungen für das Absetzen von Arbeitszimmern.