Hartz-IV-Regelsätze 

Regelsätze  Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) gilt als die größte Reform in der Geschichte des bundesdeutschen Sozialsystems. Der Volksmund taufte das ALG II auf den Namen Hartz IV, nach seinem Schöpfer, dem Ex-Volkswagenmanager Peter Hartz. Hartz IV startete am 1. Januar 2005. Die neue Grundsicherung nach Hartz IV (ALG II) sollte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenführen. Das bisherige Arbeitslosengeld heißt Arbeitslosengeld I. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch, Band II (SGB II).

Die Höhe der Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) richten sich nicht wie beim ALG I oder der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Arbeitseinkommen. Hartz IV gewährt jedem Empfänger den gleichen Betrag, die Regelleistung oder den Regelsatz. Mit der monatlichen pauschalen Regelleistung soll der gesamte Lebensunterhalt bestritten werden. Die Höhe des Regelsatzes soll sich nach dem Bedarf des Antragstellers richten. Dazu gehören Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, der Bedarf des täglichen Lebens sowie "in vertretbarem Umfang" auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (§ 20 Abs. 1 SGB II).

Für Miete und Heizung gibt es Zuschüsse. In Härtefällen, beispielsweise für Schwangere, Behinderte oder Alleinerziehende, gibt es weitere Zuschläge. Einmalige Beihilfen, wie sie früher im Rahmen der Sozialhilfe üblich waren, sind nur noch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstbezug einer Wohnung sowie für mehrtägige Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder möglich.

Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene

Zum 01.01.2016 wurden die Hartz IV Regelsätze angehoben, wie das Bundeskabinett am 23.09.2015 beschlossen hatte. Für Alleinstehende stieg der Regelsatz um 5 Euro von 399 Euro auf 404 Euro. Die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft steigen von 360 Euro auf 364 Euro.

Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Heranwachsende

Die Regelsätze für Kinder betragen seit dem 01.01.2016:

  • 0 bis unter 6 Jahren: 237 Euro
  • 6 bis unter 14 Jahren: 270 Euro
  • 14 bis unter 18 Jahren: 306 Euro

Rückblick:

Hartz-IV-Regelsatz seit 2012

  • Ledige und Alleinerziehende: 374 Euro im Monat (vorher: 364 Euro)
  • Eheleute: 337 Euro (vorher: 328 Euro)
  • Volljährige ohne eigenen Haushalt : 299 Euro (vorher: 291 Euro)
  • Kleinkindern unter sechs Jahren: 219 Euro (vorher 215 Euro)

Bei den Kindern zwischen 6 bis 18 Jahren gibt es keine Änderungen bei den Regelsätzen.

Hartz-IV-Regelsatz seit 2013

  • Singles: 382 Euro
  • Partner: 345 Euro
  • Kinder bis 6 Jahre: 224 Euro
  • Kinder bis 14 Jahre: 255 Euro
  • Kinder bis 18 Jahre: 289 Euro

Hartz-IV-Regelsatz seit 2014

  • Singles: 391 Euro
  • Partner: 353 Euro
  • Kinder bis 6 Jahre: 229 Euro
  • Kinder bis 14 Jahre: 261 Euro
  • Kinder bis 18 Jahre: 296 Euro

Hartz-IV-Regelsatz seit 2015

  • Singles: 399 Euro
  • Partner: 360 Euro
  • Kinder bis 6 Jahre: 234 Euro
  • Kinder bis 14 Jahre: 267 Euro
  • Kinder bis 18 Jahre: 302 Euro

Die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze. Der Regelsatz zur Deckung des Existenzminimums für einen Alleinstehenden liegt ab 1. Januar bei 404 Euro. In Rheinland-Pfalz müssen Betroffene monatlich 23,75 Euro zur Miete dazu zahlen, unter allen Bundesländern der höchste Anteil. In Hessen sind es 181 Euro und in Niedersachsen 228 Euro im Jahr. Diese Schwankungen kommen zustande, weil die Kommunen festlegen, welche Mieten als angemessen gelten.

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