Steuerentlastungen in den kommenden Jahren |
Da man von 2005 an seine Altersvorsorgebeiträge immer mehr steuerlich geltend machen kann und außerdem die Höchstbetrag von Jahr zu Jahr weiter steigen wird, können sich Arbeitnehmer und Selbständige auf Steuerentlastungen in den kommenden Jahren freuen. Somit ist es möglich, mehr Geld in weitere Altersvorsorgeprodukte zu investieren, welche sich dann im Rentenalter als sehr nützlich erweisen werden, da die gesetzliche Rente auf lange Sicht nicht die kompletten Bedürfnisse der Verbraucher abdecken kann. Negativ zu bewerten ist, dass die Steuervergünstigung für Kapitallebensversicherungen entfällt und deren Auszahlungsbeträge gleichzeitig besteuert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Anlageprodukt in Zukunft aus diesem Grund von den Verbrauchern noch in dem gegenwärtigen Umfang genutzt werden wird.
Diejenigen, die ab 2005 Rentner werden, müssen sich auf Steuerbelastungen einstellen. Davon sind zunächst nicht die Menschen betroffen, die in den folgenden Jahren Rentner werden und nicht so ein hohes Bruttoeinkommen besitzen. Anders sieht es bei ehemaligen Arbeitnehmern und Selbständigen aus, die hohe Bezüge haben und zusätzlich noch weitere Altersvorsorgemaßnahmen abgeschlossen haben. Generell werden ab 2040 die Renteneinkünfte vollständig besteuert, wobei Rentner mit niedrigen und hohen Einkommen zur Kasse gebeten werden.
(Stand: Mai 2004)