Besteuerung der Alterseinkünfte für kommende Rentner |
Für Rentner bedeutet das Gesetz, dass sie im Verlauf der nächsten 35 Jahren immer mehr Steuern auf ihre Renteneinnahmen zahlen müssen. Ebenso, wie bei der Regelung der Steuerentlastung bei den Rentenbeiträgen, müssen auch Selbständige ihre Einkünfte versteuern. Zu diesen Alterseinkünften zählen die gesetzliche Rente, Betriebsrente oder sonstige private Vorsorgemaßnahmen. Renten werden nun ab 2005 mit 50 Prozent versteuert, wobei die Steigerung bis zu dem Jahr 2020 80 Prozent und 2040 100 Prozent erreichen wird.
Durch einen Kompromiss mit der Union einigte man sich darauf, dass die Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen nur zur Hälfte besteuert werden. Jedoch wird dabei voraussgesetzt, dass sie eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und deren Erträge erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Allerdings wurde ein Freibetrag eingerichtet, welcher speziell Rentner mit geringem und durchschnittlichen Einkommen zu Gute kommt. Dieser beträgt für Alleinstehende 7.664 Euro sowie für Ehepaare 15.328 Euro pro Jahr. So bezahlen diejenigen Rentner keine Steuern, die ein jährliches Bruttoeinkommen von einer Höhe bis zu 18.665 Euro haben. Für die Berechnung der steuerlichen Abgaben werden außer der gesetzlichen oder der betrieblichen Rente auch Einnahmen, wie Miete oder andere Einkunftsarten relevant sein. Letztendlich werden besserverdienende Rentner benachteiligt sein, die außerdem über zusätzliche Einkommensarten verfügen.
Anhand von Beispielen werden hier die Veränderungen verdeutlicht: Hierbei werden nur alleinstehende Rentner betrachtet, bei verheirateten Paaren würden sich die Beträge pauschal verdoppeln.
Renteneintritt | Alleinstehend 1000 Euro Brutto/Monat | Alleinstehend 2000 Euro Brutto/Monat | Alleinstehend 4000 Euro BruttoMonat |
2005 | |||
Jahresbrutto | 12.000 Euro | 24.000 Euro | 48.000 Euro |
50 % Besteuerung | 6.000 Euro | 12.000 Euro | 24.000 Euro |
minus 9% Kranken- u. Pflegeversicherung |
1.080 Euro | 2.160 Euro | 4.320 Euro |
steuerpflichtig | 4.920 Euro | 9.840 Euro | 19.680 Euro |
minus Freibetrag | 7.664 Euro | 7.664 Euro | 7.664 Euro |
steuerpflichtiges Einkommen/Jahr | 0 Euro | 2.176 Euro | 12.016 Euro |
2020 | |||
Jahresbrutto | 12.000 Euro | 24.000 Euro | 48.000 Euro |
80 % Besteuerung | 9.600 Euro | 19.200 Euro | 38.400 Euro |
minus 9% Kranken- u. Pflegeversicherung |
1.080 Euro | 2.160 Euro | 4.320 Euro |
steuerpflichtig | 8.520 Euro | 17.040 Euro | 34.080 Euro |
minus Freibetrag | 7.664 Euro | 7.664 Euro | 7.664 Euro |
steuerpflichtiges Einkommen/Jahr | 856 Euro | 9.376 Euro | 26.416 Euro |
2040 | |||
Jahresbrutto | 12.000 Euro | 24.000 Euro | 48.000 Euro |
100 % Besteuerung | 12.000 Euro | 24.000 Euro | 48.000 Euro |
minus 9% Kranken- u. Pflegeversicherung |
1.080 Euro | 2.160 Euro | 4.320 Euro |
steuerpflichtig | 10.920 Euro | 21.840 Euro | 43.680 Euro |
minus Freibetrag | 7.664 Euro | 7.664 Euro | 7.664 Euro |
steuerpflichtiges Einkommen/Jahr | 3.256 Euro | 14.176 Euro | 36.016 Euro |