Bei vielen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und können deshalb vom Kreditnehmer widerrufen werden. Die Verbraucher haben bis 21 Juni 2016 Zeit, um zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Ab Ende März gelten für Verbraucher neue Gesetze bezüglich ihrer Widerrufsrechte. Der Beschluss des Bundeskabinetts sagt aus, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nicht zu zeitlich unbefristetem Widerruf alter Fälle bevollmächtigen. Rückwirkender Widerruf ist nicht möglich.
Kunden sollten ihre Verträge schnell überprüfen lassen. Innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ist der Widerruf möglich. Durch rechtzeitige Vertragsprüfung sparen Verbraucher viel Geld in einer Niedrigzinsphase. Erfolgt der Widerruf rechtzeitig, erlangt der zuvor geschlossene Vertrag nicht an Gültigkeit, Verbraucher müssen keine Vorfälligkeitszinsen leisten. Letztlich sparen Betroffene Tausende Euro. Der Vorteil eines rechtzeitig getätigten Widerrufs ist der Rückerhalt bereits gezahlter Zinsen der Immobilienverträge.
Wichtig zu wissen: Nicht immer zahlen Banken den vollen Zinssatz zurück. Vielmehr lassen sich Kreditgeber auf Verhandlungen über die Höhe der erstattbaren Leistung ein. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit niedrigeren Zinsen weiterlaufen zu lassen.
Verbraucher, die ihren Immobilienkreditvertrag widerrufen möchten, müssen auf rechtzeitige Kontaktaufnahme achten. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist ist eine sinnvolle Einigung kaum möglich. In jedem Fall ist die Hinzunahme eines Rechtsanwalts empfehlenswert - selten einigen sich die Fronten außergerichtlich.
Foto: Andrei Shumskiy /Shutterstock.com