Eine Waschmaschine darf nicht in der Wohnung verboten werden. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Eschweiler (Az.: 26 C 268/12).
Klauseln im Mietvertrag über ein Verbot von Waschmaschinen in Wohnungen sind unwirksam. Zu diesem Urteil gelangte das Amtsgericht Eschweiler.
Die Unwirksamkeit gilt auch, wenn es in dem Mietshaus einen Keller für Waschmaschinen gibt. Die Vermieterin scheiterte damit vor Gericht gegen ihre Mieter. Diese nutzten die Maschine in der Wohnung.