Wer sein Hypotheken-Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, sollte die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Den Kreditinstituten entgehen Zinsen, wenn ein Kunde sein Hypotheken-Darlehen vorzeitig zurückgezahlt. Für diesen Schaden können sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Kreditinstitute müssen die Berechnung dieser Entschädigung jedoch transparent darstellen.
Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief zum Download an, über den mVerbraucher die detaillierte Abrechnung vom Kreditinstitut einfordern können. Außerdem rät sie bei einer strittigen Höhe der Entschädigung die Summe nur zu "hinterlegen". Eine weitere Möglichkeit ist es die Summe "unter Vorbehalt einer rechnerischen Überprüfung" zu zahlen.
Das soll gewährleisten, dass das Kreditinstitut die Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch ausstellt. Der Kunde könne danach die Überprüfung der Summe veranlassen.