Von der Mietwohnung zum Eigentum 

Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht oder Schadenersatz. Test.de hat sich die gesetzlichen Regelungen für Mieter angeschaut.

Vorrecht

Mieter haben ein Vorkaufsrecht bei der Wohnung, die in ein Eigentum umgewandelt wird. Der Mieter kann in den Kaufvertrag einsteigen und bezahlt den Preis, den Eigentümer und Käufer ausgehandelt haben.

Verpflichtung

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter über den Verkauf der Wohnung zu informieren. Er muss dem Mieter genau sagen, was er mit dem Käufer ausgehandelt hat. Der Mieter muss sich dann innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob er die Wohnung kauft oder nicht.

Versäumnis

Der Mieter hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Vermieter die Wohnung verkauft hat, ohne den Mieter darüber zu informieren. Der Bundesgerichtshof gab einer Frau aus Hamburg recht (Az. VIII ZR 51/149). Der Vermieter hatte alle Wohnungen im Haus an einem Spekulanten verkauft. Die Wohnung erbrachte 80.000 Euro Gewinn. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Gewinn der Mieterin zusteht.

Verkauf

Jeder Mieter erfährt nach einer gewissen Zeit, ob die Wohnung vom alten Vermieter verkauft wurde. Der neue Eigentümer meldet sich, sobald er im Grundbuch eingetragen ist, um anschließend die Miete zu bekommen. Als Maßstab für den entgangenen Gewinn des zum Vorkauf berechtigten Mieters dient die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Kaufpreis.

Vorsprung

Es lohnt sich, die selbst bewohnte Wohnung zu kaufen, da dieses Vorgehen günstiger ist, als eine vergleichbare freie Wohnung zu erwerben. Vermietete Wohnungen werden meist für 13 bis 15 Jahresmieten gehandelt. Bei leer stehenden Wohnungen ist der Kaufpreis wesentlich höher. Besitzt der Mieter genügend Eigenkapital und möchte in der Wohnung bleiben, dann kann er durch den Kauf Geld sparen.

Foto: © Rainer Sturm/pixelio

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