Wer Geld in einem gekauften Haus findet, kann sich nicht freuen. Denn der Finder muss das Geld unter Umständen abgeben. An ein entsprechendes Gerichtsurteil erinnert die Landesbausparkasse Baden-Württemberg (Landgericht Düsseldorf, 15 O 103/11).
In dem Fall ging es um einen Hauskäufer, der bei Renovierungsarbeiten Geld im Ofen fand. Die Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin forderten das Geld ein. Es sei möglich, das Geld auf diese Frau zurückzuführen.
Das Landgericht Düsseldorf stimmte dem zu. Der Finder durfte außer Finderlohn kein Geld behalten. Da der frühere Besitzer des Geldes ermittelbar sei, handele es sich nicht um einen Schatzfund.