Ab dem 1. November muss der Bundesbürger bei der An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung vorlegen. Vor 13 Jahren hatte die damalige Bundesregierung diese Regelung abgeschafft.
Seitdem konnte man sich unter einer Adresse anmelden, ohne der Behörde nachweisen zu müssen, dass man tatsächlich dort wohnt. Viele Kriminelle nutzten dies aus und missbrauchten mehrere Anschriften.
Der Vermieter muss ab dem 1. November dem Mieter den Ein- und Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Auf der Bestätigung muss der Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzug- und Auszugdatum, die Anschrift der Wohnung sowie den Namen der meldepflichtigen Personen vermerkt sein. Vermieter, die einen Ein- beziehungsweise Auszug nicht bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
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