Vermieter muss Schadensersatz zahlen 

Ein Vermieter muss seinen Mietern Schadensersatz zahlen. Er verweigerte die Untervermietung der Wohnung. Der Bundesgerichtshof urteilte (Az. VIII ZR 349/13).

In dem konkreten Fall klagte ein Paar. Dieses mussten berufsbedingt für zwei Jahre ins Ausland. Nach dem Aufenthalt wollten beide wieder zurück in die Mietswohnung. Sie stellten daher die Anfrage an dem Vermieter, ob sie die Dreizimmerwohnung bis auf ein Zimmer für den begrenzten Zeitraum untervermieten dürften. Besagtes Zimmer wollten die Beiden bei Heimbesuchen gern nutzen.

Der Vermieter wollte dies jedoch nicht. Das Paar klagte dagegen vor dem Amtsgericht Hamburg und bekam im Juni 2013 Recht. Die beiden durften die Wohnung untervermieten. In der neuesten Klage ging es um den Schaden der Mieter. Durch den Prozess und der Verweigerung des Vermieters hatten die beiden Geldeinbußen. Diese verlangten sie nun vom Vermieter zurück.

Der Bundesgerichtshof urteilte für die Kläger. Der Vermieter könne sich nicht auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen. Die Richter waren der Ansicht, dass der Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung verpflichtet war. Er dürfe "das Risiko einer Fehleinschätzung nicht den Mietern zuweisen."

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