Ein Vermieter bzw. Verkäufer einer Wohnung muss Interessenten bei der Besichtigung der Wohnung künftig den Energieausweis vorlegen. Bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages muss eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf eine Novellierung der Gebäuderichtlinie des Europäischen Parlaments hin, die voraussichtlich zum Jahresende 2012 in Deutschland in Kraft treten soll.
Energieeffienzklassen künftig auch in Immobilieninseraten
Dann muss die Energieeffizienzklasse auch in Immobilieninseraten mit veröffentlicht werden. "Die Entscheidung des Europäischen Parlaments schafft Transparenz hinsichtlich des Energiebedarfs von Wohngebäuden", sagt Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund. "Wichtig ist, dass schon bei der Suche nach einer neuen Wohnung im Internet oder in Zeitungen auf einen Blick deutlich wird, ob mit hohen oder niedrigen Energiekosten zu rechnen ist."
In der vergangen Woche hat das EU-Parlament eine Überarbeitung der Gebäuderichtlinie verabschiedet. Die Richtlinie soll schon im Juni dieses Jahres in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Vorgaben der EU in nationales Recht zu gießen.
Richtlinie soll Energiesparen befördern
Die höheren Anforderungen an die Energieeffizienz und größere Transparenz für den Verbraucher sollen dazubeitragen, Energiekosten einzusparen, den Modernisierungsstau in Europa aufzulösen und die Baukonjunktur anzukurbeln. Die verschärfte Gebäuderichtlinie ist ein Teil des 20/20/20 Energiepakets der EU: 20 Prozent weniger Treibhausgase, 20 Prozent weniger Energieverbrauch und 20 Prozent mehr Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen bis zum Jahr 2020.