Wer seinen Vermieter beleidigt, muss mit einer Kündigung und einer Räumungsklage rechnen. Das Amtsgericht München urteilte nun für einen Vermieter (411 C 8027/13).
Der Mieter beschimpfte angeblich einen Mitbewohner auf rassistische Weise. Als der Vermieter des Arbeiterwohnheims in München ihn deshalb zur Rede stellte, beschimpfte er ihn als Schwein. Der Vermieter kündigte ihm deshalb fristlos.
Der Mieter zog nicht aus. Daraufhin erfolgte die Räumungsklag seitens des Vermieters. Das Gericht urteilte für den Vermieter, der Mieter muss das Zimmer räumen. Bei der Beleidung handele es sich um eine Vertragsverletzung. Der Mieter habe danach keine Reue gezeigt und den Vermieter in der Klageerwiderung der Lüge bezichtigt. Dem Vermieter sei ein weitergehendes Mietverhältnis nicht zuzumuten.