Der Mieter muss in seiner Wohnung die Rauchmelder des Vermieters dulden - auch wenn er bereits einen Eigenen eingebaut hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Vermieter wollte in den Wohnungen seiner Mieter Rauchmelder anbringen lassen. Die Mieter lehnten daraufhin den Einbau ab, da sie schon selber welche angebracht haben. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Mieter dies dulden müssen. Die Rauchmelder des Vermieters würden demnach den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen und die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Einbau und Wartung der Rauchmelder für das gesamt Gebäude führen zu mehr Sicherheit (BGH, Az: VIII ZR 216/14, VIII ZR 290/14).
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