Ab dem 1. Mai 2015 muss beim Einwohnermeldeamt wieder die Vermieterbescheinigung vorgelegt werden. Der Versicherer Arag informiert über ein neues Gesetz.
Wer sich 2015 beim Einwohnermeldeamt an- oder abmelden will, braucht die Vermieterbescheinigung. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des Vermieters. Die Bescheinigung muss Name und Anschrift des Vermieters, aber auch die Anschrift der vermieteten Wohnung plus Name des Mieters enthalten. Auch das Ein- und Auszugsdatum muss genannt werden.
Vermieter müssen diese Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bei der Behörde vorlegen, sonst droht ein Bußgeld. Die Vermieterbescheinigung galt 2002 als abgeschafft, wurde nun aber wieder eingeführt. Grund hierfür sei laut Arag der missbräuchliche Gebrauch von Adressen, die nur zum Schein als Wohnsitz angegeben werden.