Ab dem 1. November 2015 muss nach einem Umzug die sogenannte Vermieter-Bescheinigung wieder beim Einwohnermeldeamt vorliegen.
2002 hatte die Regierung die Bescheinigung abgeschafft. Seitdem konnte sich jeder Bürger unter einer Adresse anmelden ohne nachweisen zu müssen, ob man tatsächlich da lebt. Das führte aber öfter zu Missbrauch von Adressen. Die Bundesregierung hat das Gesetz bereits 2013 eingeführt.
In der Bescheinigung muss der Vermieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. In der Bestätigung stehen Name, Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen. Vermieter, die einen Ein- beziehungsweise Auszug nicht melden, riskieren ein Bußgeld von 1.000 Euro.
Laut dem Gesetz ist es verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift anzubieten, obwohl die Person keinen Bezug zur Wohnung hat. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, dem drohen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe.
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