Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt erneut Verbraucher. Trotz gerichtlichem Urteil verlangen einige Kreditgeber noch ein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Seit dem 14. Januar 2014 dürfen Kreditgeber kein Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Denn an diesem Tag nahm die Beklagte, die Commerzbank, die Revision vor dem Bundesgerichtshof gegen ein früheres Urteil zurück. Dadurch gilt das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 23 U 50/12). Dieses erklärte die Klauseln für ungültig.
"Die aktuelle Rechtslage zum Berechnungsentgelt bei Vorfälligkeits- entschädigungen scheint sich noch nicht bei allen Anbietern herumgesprochen zu haben, oder sie wird ignoriert", sagt Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. "So fordert gegenwärtig in einem uns vorliegenden Fall die BHW Bausparkasse AG (Hameln) für zwei Darlehen insgesamt 500 €."
Prozesstaktik der Kreditinstitute?
Die Verbraucherzentrale Sachsen vermutet dahinter prozesstaktisches Verhalten der Kreditgeber. Viele Kreditinstitute stritten mit der Verbraucherzentrale vor Gericht. Wenn es jedoch um eine höchstrichterliche Entscheidung ginge, zögen die betroffenen Kreditinstitute ihre Revision zurück. Durch dieses Verhalten können laut der Verbraucherzentrale Sachsen Kreditgeber gegenüber mit dem Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung argumentieren. Damit sei der von den Kreditgebern geforderte Betrag fällig.
Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden gegen diese Argumentation vorzugehen. Dazu stellt die Verbraucherschützer einen kostenlosen Musterbrief auf ihrer Homepage zur Verfügung.