Eine Bank darf für die Bearbeitung eines Kredits keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Dies gilt auch, wenn eine entsprechende Klausel in den Vertragsbedingungen existiert, entschied das Langericht Itzehoe in einem Urteil (Az.: 7 O 292/10).
Ein Kunde hatte bei einer Bank einen Kredit in Höhe von 11.000 Euro erhalten. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fiel zusätzlich zu den Zinsen dabei eine Bearbeitungsgebühr von vier Prozent an, also knapp 500 Euro. Das Landgericht Itzehoe erklärte die Gebühr für unwirksam. Die Bank decke damit die Kosten eigener Angelegenheiten, die sie dem Kunden nicht seperat berechnen könne.