TÜV: Scheiben frei kratzen reicht nicht 

Es reicht nicht, im Winter am Auto vor Fahrtantritt nur die Scheiben oder ein Guckloch frei zu kratzen. Neben strafrechtlichen Folgen könnten sich auch noch Regressforderungen der Versicherungen ergeben, warnt der TÜV Rheinland.



Der TÜV rät: Vor dem Fahrtantritt muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube! Ebenso Scheinwerfer, Blinker, Kennzeichen, Hauben und Dach. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr durch herunterwehenden Schnee behindert oder beim Antauen und Bremsen kann die eigene Sicht durch Herunterrutschen des Schnees komplett verloren gehen. Dann fährt man blind.



Zudem immer die Klimaanlage einschalten - auch bei Minusgraden im Winter. Die Klimaanlage trocknet die Luft im Fahrzeug und ihre Benutzung führt dazu, dass beschlagene Scheiben (Front- und Seitenscheiben) schnell wieder durchsichtig werden. Für die Heckscheibe sollte die Heckscheiben-Heizung betätigt werden.



Wichtig ist es ferner, angemessene Bekleidung zu tragen: dicke Mäntel und Jacken, Pudelmützen, Fellkappen und klobige Schuhe sind im Fahrzeug nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Durch die dicke Bekleidung wird die Wirkung des Sicherheitsgurtes gemindert und mitunter werden die eigenen Sichtverhältnisse behindert sowie die Beweglichkeit eingeschränkt.



Auch für Lkw-Fahrer gilt im Übrigen die Pflicht zum "Schneeräumen": Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach fliegen und andere Fahrzeuge beschädigen oder zu einem schlimmen Verkehrsunfall führen. Eine herunterfallende Eisplatte durchschlägt bei 50 km/h eine Frontscheibe spielend.

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