Trotz falsch angegebener Wohnfläche keine Mietminderung 

Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Wohnflächenangabe nicht zur Festlegung der Miete dient, darf der Mieter die Miete selbst dann nicht mindern, wenn die Wohnfläche über 10 Prozent kleiner ist als im Vertrag angegeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VIII ZR 306/09). Im Normalfall kann der Mieter ab einer Flächenabweichung von mehr als 10 Prozent die Miete mindern.

Wohnfläche war mehr als 20 Prozent kleiner als im Vertrag angegeben

Im Mietvertrag war für eine Zweiraumwohnung eine Größe von ca. 54,78 Quadratmetern angegeben. Zudem enthielt der Vertrag die folgende Klausel: "Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes." Tatsächlich war die Wohnung nur 42,98 Quadratmeter groß, also rund 22 Prozent kleiner als im Vertrag angegeben.

Dennoch ist eine Mietminderung in diesem Fall nach Auffassung des BGH nicht zulässig. Die Vertragsparteien haben bestimmt, dass die Angabe der Wohnfläche nicht zur Festlegung des Mietsgegenstandes dient, sondern dass sich der räumliche Umfang der Mietsache aus der Angabe der vermieteten Räume ergeben soll. Eine mangelbegründe Flächenabweichung, die zur Mietminderung berechtigt, liegt laut Urteil nicht vor.

Mieterbund kritisiert Urteil des BGH

Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Urteil des BGH scharf. "Die Entscheidung ist höchst problematisch und für mich nicht nachvollziehbar. Der Bundesgerichtshof erlaubt praktisch Falschaussagen des Vermieters zur Wohnungsgröße. Vermieter können sich jetzt mit einer Vertragsklausel aus der Verantwortung stehlen und ungestraft Fantasiezahlen zur Wohnungsgröße im Mietvertrag angeben“, moniert der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot