Die Verbraucherzentrale Sachsen bemängelt das Verhalten der Kreditinstitute bei der Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren. Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofes können Kreditnehmer diese zurückfordern (AZ.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Sachsen sind schwerwiegend: Die Verbraucherschützer greifen die Kreditinstitute an sich "für keine Ausrede zu schade" zu sein. Dabei geht es um die Rückerstattung der Kreditbearbeitungskosten zu. Nach Angaben der Verbraucherzentrale teilten die Kreditinstitute ihren Kunden mit, dass man mit der Erstattung warte, bis die Urteilsbegründungen erscheinen. Danach würde man unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
"Mit diesem Argument versucht zum Beispiel die Santander Consumer Bank (Mönchengladbach) Verbraucher hinzuhalten", sagt die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. "Dabei dürfte der Bank schon seit dem 13. Mai 2014 auf Grund der Pressemitteilung Nr. 80/2014 des BGH klar sein, das ihre immer wieder verwendete Argumentation, die Bearbeitungsgebühr sei individuell ausgehandelt worden, nicht zum Erfolg führen kann."
Verbraucherzentrale kritisiert Verhalten
Neben der Santander Consumer Bank liegen der Verbraucherzentrale Sachsen noch weitere Beschwerden von Verbrauchern vor. Diese betreffen die Targobank, die hessische Kreissparkasse Schwalm-Eder und die Essen GmbH und Co. KG Bankgesellschaft.
Letztere weist die Erstattungen laut Verbraucherzentrale zurück, weil es sich bei dem Kreditvertrag um eine Immobilienfinanzierung handele und nicht um einen Ratenkredit. "Auch das ist nicht stichhaltig", sagt Heyer. "Maßgeblich ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt."
Keine Kompromisse eingehen
Häufig wenden die Kreditinstitute der Verbraucherzentrale zufolge die Forderung ab, da die Forderung verjährt sei. Jedoch sei diese Frist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die derzeitigen Urteile fallen laut Verbraucherzentrale Sachsen unterschiedlich aus. Ein Verhandlungstermin zu dieser Problematik sei erst am 28. Oktober 2014 vor dem Bundesgerichtshof angesetzt. Die Verbraucherzentrale warnt vor Kompromissen, die die Banken anbieten. Verbraucher könnten hier nur einen kleinen Teil des Geldes zurückbekommen und würden dadurch auf weitere Rechte verzichten. Wer sein Geld nicht binnen von zwei bis drei Wochen zurückbekäme, soll sich laut der Verbraucherzentrale Sachsen an einen Anwalt oder Ombudsmann wenden.
Volks- und Raiffeisenbanken empfehlen Rückzahlung.
Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken äußerte sich zu den Vorwürfen auf eine Nachfrage von Banktip folgendermaßen: "Wir empfehlen unseren Banken die vereinnahmte Kreditbearbeitungskosten zurückzuzahlen, wenn der Kunde dies fordert. Wir gehen davon aus, dass unsere Institute dieser grundsätzlichen Empfehlung folgen, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, wie zum Beispiel eine Individualabsprache oder Verjährung."
Öffentlichen Banken werten Begründung aus
Der Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB) konnte gegenüber Banktip zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen, da keine der von der Verbraucherzentrale Sachsen kritisierten Banken Mitglied im VÖB ist.
Der Verband verweist jedoch darauf, dass die Entscheidung zu den Verjährungen noch offen ist. Dies entscheidet Ende Oktober der Bundesgerichtshof. Nach Angaben der VÖB haben die Kreditinstitute das Recht, die Urteilsgründe abzuwarten und dann auszuwerten. Die Begründung erschien am 20. Juni 2014. Nach Angaben der VÖB kommen die Banken unaufgefordert auf die betroffenen Kunden zu.
Bundesverband deutscher Banken empfiehlt Ombudsmann
Der Bankenverband äußerte sich auf Nachfrage von Banktip wie folgt: "Kunden, die meinen betroffen zu sein und zu viel bezahlt zu haben, sollten sich direkt mit ihrer Bank in Verbindung setzen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, steht ihnen als Kunden der privaten Banken das Ombudsmannsystem zur Verfügung (www.bankenombudsmann.de). Dort können sie bei neutralen, unabhängigen Schlichtern und kostenfrei ihre Beschwerde vorbringen. Bei einem Streitwert unter 5.000 Euro ist der Schlichtungsspruch für die Bank bindend, nicht jedoch für den Kunden. Falls er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er immer noch ein Gericht einschalten."
Sparkassen entscheiden von Fall zu Fall
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sagte gegenüber Banktip, dass die die höchstrichterliche Rechtsprechung von den Instituten umgesetzt wird. Jedoch obliege der von der Verbraucherzentrale Sachsen gemahnte Fall der hessischen Kreissparkasse Schwalm-Eder dem Institut selbst.
Dieses erklärt in einer Anfrage von Banktip, dass die Umsetzung der Rechtssprechung selbstverständlich sei. Jeder Kundenantrag werde individuell geprüft. Dabei agiere die Sparkasse "fair und transparent". Das Ergebnis der Prüfung teile das Kreditinstitut den Kunden in einem entsprechenden Anschreiben schriftlich mit. Zu der Kritik der Verbraucherzentrale Sachsen äußert sich die Kreissparkasse Schwalm-Eder folgendermaßen: "Wir 'halten unsere Kreditkunden nicht hin' und 'führen auch niemand in die Irre'. Die Kreissparkasse Schwalm-Eder prüft jeden Einzelfall unserer Kunden individuell und nimmt bei begründeten Anträgen auch unverzüglich die Erstattung des Entgeltes vor."
Es gilt abzuwarten
Ob Verbraucher ihr Geld zurückbekommen, gilt abzuwarten. Bei Unklarheiten bei der Kommunikation mit dem Kreditinstitut sollten Verbraucher sich Hilfe suchen. Zu empfehlen sind hier die Verbraucherzentralen vor Ort. Eine endgültige Einigung wird wohl erst Ende Oktober bei der BGH- Verhandlung zu erwarten sein.