Wer seine Schrottimmobilie verkaufen möchte, kann noch anfallende Kreditzinsen steuerlich absetzen. Dies beschloss der Bundesfinanzhof in einem Musterprozess (Az.: IX R 67/10).
Bei einigen Immobilien reicht der Verkaufserlös nicht aus, um den noch laufenden Kredit zu decken. Betroffene profitieren jetzt von einem Beschluss des Bundesfinanzhofs. Demnach können sie die anfallenden Kreditzinsen steuerlich geltend machen und als Werbungskosten absetzen. Dies geht aber nur zehn Jahre nach dem Erwerb der Immobilie.