Die Grunderwerbssteuer steigt ab Januar 2014. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über die Erhöhung der Steuer.
Die Grunderwerbssteuer fällt bei dem Erwerb eines Grundstücks an. Die Höhe der Steuer obliegt den Bundesländern. Diese können die Steuer aufgrund des Grunderwerbssteuergesetzes erheben. Ab 2014 erhöhen vier Bundesländer den Steuersatz.
Bremen und Niedersachsen heben die Steuer von 4,50 auf fünf Prozent an. Auch Berlin erhöht den Steuersatz. Er wächst von fünf auf sechs Prozent. Der bundesweit höchste Grunderwerbssteuersatz fällt in Schleswig-Holstein ab Januar 2014 an. Das Bundesland erhöht ihn auf 6,50 Prozent.