Wohnen in einem selbstgenutzen Denkmal ist besonders steuergünstig. Zwar sind Baudenkmäler in der Unterhaltung und Sanierung wesentlich teurer als normale Wohnhäuser, aber Besitzer von Kulturdenkmälern können fast alle Sanierungsarbeiten an ihrem Haus steuerlich absetzen.
Wie der Verband privater Bauherren mitteilt, können bis zu 90 Prozent der Kosten für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten über eine Dauer von 10 Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer das Denkmal selbst bewohnt und sämtliche Sanierungsarbeiten und Umbauten vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abstimmt und von ihr genehmigen lässt.