Die Kosten für die Abschirmung einer Eigentumswohnung gegen Elektrosmog sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das hat das Finanzgericht Köln (AZ: 10 K 290/11) entschieden.
Die Richter begründeten die steuerliche Anerkennung damit, dass zu den medizinisch notwendigen Aufwendungen auch alle Kosten zählen, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt ist. Als Beleg für die Notwendigkeit eines Schutzes gegen Elektrosmog reicht ein einfaches ärztliches Privatgutachten. Ein amtsärztliches Attest ist nicht nötig. (www.optimal-absichern.de)