Mit dem 1. Juli 2014 trat das neue Insolvenzrecht in Kraft. Was dies für Gläubiger und Schuldner bedeutet, erklärt Banktip in einem Ratgeber.
Ab sofort können Schuldner bereits nach drei oder fünf Jahren auf die Restschuldbefreiung hoffen. Dazu müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Reform schützt auch Mitglieder von Wohnungsbaugesellschaften stärker und verbessert die Stellung der Gläubiger. Was die Änderungen im Detail bedeuten, erklärt Banktip in dem Ratgeber „Insolvenzreform: Die Änderungen im Überblick“.