Verliert ein Mieter den Schlüssel für die Schließanlage, muss er die Kosten für den Austausch der kompletten Anlage zahlen. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: 5 S 52/12).
In dem konkreten Fall klagte ein Vermieter. Dessen Mieter stellte bei Auszug fest, dass er einen Schlüssel für die Schließanlage verloren hatte. Der Vermieter stellte ihm daraufhin die Kosten für den Austausch der Anlage in Rechnung.
Der Vermieter bekam recht. Nach Ansicht des Gerichts verletzte der Mieter durch die Nichtrückgabe des Schlüssels die Obhuts- und Rückgabepflicht.