Rauchmelder in drei weiteren Bundesländern Pflicht 

Rauchmelder können Leben retten. Deshalb sind Hauseigentümer in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt seit 1. Januar 2016 verpflichtet, diese Warnsysteme auch in älteren Gebäuden zu installieren.

Die Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten, regeln die einzelnen Bundesländer. Dabei wird derzeit noch unterschieden zwischen der Rauchmelder-Pflicht in allen Wohnungen und der Pflicht für Neu- und umfangreiche Umbauten.

Fast alle Länder haben die Rauchmelder-Pflicht für Neubauten bereits gesetzlich geregelt. Eine Übergangsfrist bei den älteren Gebäuden haben noch die Länder Nordrhein-Westfalen (bis Ende 2016), Bayern (bis Ende 2017), Thüringen (bis Ende 2018). Nur Berlin und Brandenburg haben noch gar keine Rauchmelderpflicht.

Nach dem Gesetz müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure – über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Zur Installation sind die Eigentümer beziehungsweise Vermieter der Häuser und Wohnungen verpflichtet.

Durch den Einbau und die Wartung der Geräte können auf den Mieter zusätzliche Kosten von rund 27 Euro jährlich zukommen.

Foto: ©Stephan Poost/Pixelio

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