Eine rauchende Mieterin muss 3.000 Euro an eine Miteigentümerin zahlen. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 483 C 32328/12 WEG).
In dem Fall entsorgte die rauchende Mieterin ihre Zigarettenasche über den Balkon. Bereits in einem Vorprozess stritten sich die beiden Parteien. In diesem einigten sich die Beiden auf einen Vergleich. Die Asche und die Zigarettenkippen sollten nicht mehr über den Balkon, sondern über die Wohnung entsorgt werden.
Die rauchende Nachbarin hielt sich nicht an den Vergleich. Sie verstieß 30 Mal gegen die Einigung. Pro Zuwiderhandlung musste die Raucherin 100 Euro an die geschädigte Nachbarin zahlen. Dies beinhaltete der Vergleich. Die rauchende Eigentümerin muss daher nun 3.000 Euro an ihre Nachbarin zahlen.