Rauchenden Mietern darf fristlos gekündigt werden. Zu dieser Entscheidung gelangte das Amtsgericht Düsseldorf ( Az.: 24 C 1355/13).
In dem konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einem 75-Jähriger Rentner die Wohnung fristlos. Die Nachbarn beschwerten sich über die Geruchsbelästigung im Treppenhaus. Der Mann lebte 40 Jahre in der Wohnung.
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied gegen den Mann. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Rauch ins Treppenhaus zieht und die anderen Mieter dadurch belästigt werden. Die Gesundheit der Mieter, so das Gericht, ist dadurch gefährdet.
Das Gericht spricht sich jedoch gegen ein Rauchverbot in Wohnungen aus. Es sieht lediglich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der übrigen Mieter als vorrangig an. Zudem ginge es in dem Fall nicht um das Rauchen, sondern um die geänderten Lüftungsgewohnheiten des Mieters.
Nach Angaben der Vermieterin habe der Mann jahrelang über den Hausflur und nicht über die Fenster gelüftet. Dieser berief sich auf sein Gewohnheitsrecht, dass er bereits seit 40 Jahren in der Wohnung wohne. Der Rentner geht in Berufung. Die Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.