Gegen negative Schufa-Einträge sollten Betroffene nicht auf eigene Faust vorgehen. Schneller könne der Anwalt helfen. Das teilt die Berliner Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mit.
Im Kampf gegen negative Einträge bei der Schufa können Betroffene Zeit sparen, wenn sie frühzeitig einen Anwalt einschalten. Dieser kann eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erwirken, das den negativen Eintrag verursacht hat. Das teilt die Berliner Anwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mit.
Oft verlören Betroffene unnötig Zeit, indem sie ihr Problem selbst zu lösen versuchten. Denn oft lasse sich das für den Negativeintrag verantwortliche Unternehmen Zeit mit der Bearbeitung, erklären die Anwälte. Kostbare Zeit verlieren Betroffene oft auch dadurch, dass sie sich zuerst an die Schufa wenden. Ansprechpartner ist aber in der Regel das Unternehmen, das den Eintrag bewirkt hat.
Über eine einstweilige Verfügung entschieden Gerichte hingegen innerhalb von einem Monat, heißt es in der Pressemitteilung. Der Gesetzgeber hat jedem Bundesbürger das Recht eingeräumt, einmal im Jahr seine Einträge bei der Schufa einzusehen. Die Schufa-Auskunft lässt sich kostenlos online beantragen.