Mietswohnung darf nicht Firmensitz sein 

Ein Vermieter darf seinem Mieter kündigen, wenn dieser die privaten Wohnräume gewerblich nutzt. Der Versicherer Arag informiert über einen Beschluss des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 149/13).

In dem konkreten Fall sprach ein Vermieter gegenüber seinem Mieter die ordentliche Kündigung aus. Grund hierfür war, dass der Mieter beim Gewerbeamt und gegenüber den Kunden seines Hausmeisterservices die Privatadresse als Geschäftsadresse nannte. Der Vermieter duldete die gewerbliche Nutzung der Wohnung nicht und mahnte den Mieter vor der Kündigung bereits mehrmals an.

Der Bundesgerichtshof entschied für den Vermieter. Da keine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Parteien über die gewerbliche Nutzung bestand, muss der Vermieter dies nicht hinnehmen. Auch die Tatsache, dass der Mieter weder Kunden im Haus empfing noch Mitarbeiter beschäftigte, änderte nichts an dem Beschluss.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot