Ein Mietvertrag kann für ungültig erklärt werden. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Landgerichtes Karlsruhe (Az.: 9 S 394/12).
In dem konkreten Fall ging es um einen neuen Mieter. Dieser erfuhr erst nach Übersendung des Mietvertrages, dass er die Wohnung bei Einzug renovieren sollte.
Er sagte daraufhin den Einzug ab. Der Vermieter verlangte daraufhin Schadensersatz. Die Richter entschieden für den Mieter. Er müsse nicht zahlen, da die Renovierung erst nach Zusendung des Vertrages mitgeteilt wurde. Der Mieter konnte dadurch aus dem Vertrag aussteigen.