Mieter dürfen Nebenkostenabrechnungen korrigieren. Vor allem wenn sich der Vermieter zu ihren Ungunsten verrechnet hat. Zu diesem Urteil gelangte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 184/12). Die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" verwies nochmals darauf.
Bei falsch berechneten Nebenkostenabrechnungen darf der Mieter den Betrag korrigieren. In dem Fall klagte ein Vermieter. Der Mieter seiner Wohnung überarbeitete die Nebenkostenrechnung. Er wies auch den Vermieter auf die Falschberechnung hin. Der Vermieter beharrte auf sein Recht und verklagte den Mieter.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Beklagten. Der Mieter habe den klagenden Vermieter ordnungsgemäß auf die Falschberechnung hingewiesen. Da dieser nicht auf den Einwand reagierte, durfte der Mieter die Nebenkostenpauschale korrigieren.