Miete nach Mietspiegel der Nachbarstadt 

Der Vermieter darf Mieterhöhungen auch nach dem Mietspiegel einer vergleichbaren anderen Stadt berechnen. Zumindest dann, wenn für die eigene Stadt kein offizieller Mietspiegel vorliegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 99/09). Die Bundesrichter hatten über einen Fall in Backnang in Baden-Württemberg zu entscheiden.

Ein Hausbesitzer hatte eine Mieterhöhung von 76,69 Euro eingefordert. Dabei hatte er sich auf den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf berufen. Der Vermieter hatte diesen Schritt damit begründet, dass Schorndorf mit Backnang vergleichbar sei. Der Mieter erkannte weder die Mieterhöhung noch die Begründung an. Der Vermieter zog vor Gericht.

Das zuständige Amtsgericht holte ein Sachverständigengutachten ein und gab der Klage dann statt. Das Landgericht wies eine Berufung des Mieters gegen das Urteil zurück. Nun ist der Mieter auch in letzter Instanz vor dem BGH gescheitert.

Der Vermieter hat demnach korrekt gehandelt. Zum einen gibt es für Backnang keinen offiziellen Mietspiegel. Zum anderen hat das Sachverständigengutachten ergeben, dass die beiden Städte tatsächlich vergleichbar sind.

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