Vermieter können Mieter vor einer Zahlungsklage fristlos kündigen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 1/11).
In dem Fall zahlte eine Mieterin die Vorauszahlungen für die Heiz- und Warmwasserkosten teilweise nicht. Der Vermieter hatte diese Kosten mehrmals erhöht, die Mieterin verweigerte die Zahlung dieser Erhöhungsbeträge und Teile der Miete. Der Vermieter kündigte ihr deshalb fristlos.
Der BGH entschied, dass Vermieter ihren Mietern fristlos kündigen können wenn diese einseitige Betriebskostenvorauszahlungen nicht zahlen. Dazu ist keine vorherige Zahlungsklage nötig. Als Schutz für den Mieter reiche aus, das im Räumungsprozess geprüft werden muss, ob die Anpassung der Vorauszahlung rechtens war.