Miete: Bunte Wände müssen weg 

Mieter müssen vor Rückgabe des Mietobjektes die Wände in neutralen Farben streichen. Zu diesem Urteil gelangte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 416/12).

In dem konkreten Fall verklagte die Vermieterin die Mieter einer Doppelhaushälfte. Die Beklagten übernahmen das Objekt frisch renoviert mit weiß gestrichenen Wänden. Während der Mietzeit strichen die Mieter einige Wände in bunten Farben an. Als das Mietverhältnis endete, übergaben die Mieter das Haus, ohne die farbigen Wände wieder neutral anzustreichen.

Die Vermieterin musste nach dem Auszug der Mieter die Wände zum Teil zweimalig überstreichen lassen. Ihr entstanden dabei Kosten in Höhe von 3.648,82 Euro. Diese verrechnete die Vermieterin mit der Kaution der Mieter.

Der dann noch fehlende Betrag muss nun durch die Mieter nachgezahlt werden. Das Gericht urteilte, dass die Mieter schadensersatzpflichtig seien. Da sie die Doppelhaushälfte mit einem neutralen Anstrich übernahmen, muss dieser auch nach Auszug wieder vorhanden sein. Außerdem könne mit den bunten Farbanstrichen eine Neuvermietung des Objekts unmöglich werden. Viele Interessenten könnten die Farbauswahl nicht akzeptieren.

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