Miete: Abstrakter Zuschlag nicht gerechtfertigt 

Vermieter dürfen bei der Betriebs­kosten­vorauszahlung keinen pauschalen "Sicherheits­zuschlag" erheben. Dies entschied der Bundes­gerichtshof in einem Urteil (AZ: VIII ZR 294/10).

Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin die monatlichen Vorauszahlungen der Betriebs­kosten erhöht. Zusätzlich erhob sie einen Sicherheitszuschlag in Höhe von zehn Prozent. Dieser ist nach dem Urteil vom 28. September nicht gerechtfertigt. Laut Bundesgerichtshof sei ein Zuschlag nur angemessen, wenn dieser auf tatsächlich ermittelte Kosten beruhe.

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