Der Übergang zu einem linear-progressiven Steuertarif würde zu Mindereinnahmen von 25 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11158) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10935) mit.
Der dieser Berechnung zu Grunde liegende Tarif würde eine linear gestaltete Progressionszone von 7665 bis 52.151 Euro bei einem Eingangssteuersatz von 15 und einem Grenzsteuersatz der ersten oberen Proportionalzone von 42 Prozent ab 52.151 Euro enthalten. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro würde der Grenzsteuersatz 45 Prozent betragen, schreibt die Regierung auf die Frage der FDP-Fraktion, wo sich der so genannte "Mittelstandsbauch" bei der Steuer auswirke.
Nah Angaben der Regierung ist die Durchschnittssteuerbelastung unter Verteilungsgesichtspunkten jedoch von größerer Bedeutung als die Grenzsteuerbelastung. Die Durchschnittssteuerbelastung sei der Indikator für eine gerechte Besteuerung. Diese Belastung sei bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro (Grundtabelle) von 15,9 Prozent im Jahre 1998 auf 10,3 Prozent nach dem geltenden Tarif gesunken. Die Durchschnittsbelastung nach der Splittingtabelle sei von 4,1 Prozent auf null gefallen.
Die 2007 erfolgte Absenkung des Sparerfreibetrages von 1.370 auf 750 Euro habe zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 735 Millionen Euro geführt, teilt die Regierung mit. Die Zahl der Steuerpflichtigen, deren Kapitalerträge erst durch die Absenkung des Sparerfreibetrages steuerlich belastet werden, schätzt die Regierung auf 610.000. Das durchschnittliche Sparvermögen pro Haushalt sei von 52.200 Euro (1998) auf 75.800 Euro (2007) gestiegen.