In Notlage geratene Wohnraumeigentümer können den Lastenzuschuss zur finanziellen Unterstützung beantragen. Mit dem Zuschuss fördert der Staat Personen mit selbst genutztem Wohneigentum, deren Einkünfte nicht ausreichen, um die Wohnkosten aufzubringen.
Wie der Verband Privater Bauherren mitteilt, richtet sich die Höhe des Lastenzuschusses nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der monatlichen Belastungen. Zu den berücksichtigungsfähigen Belastungen zählt neben den Bewirtschaftungskosten des Wohnraumes auch ein Baukredit. Bei der Berechnung werden Zinsen ebenso die Tilgungsraten der Baufinanzierung einbezogen. Allerdings übernimmt die Wohngeldstelle in der Regel nicht die vollen Zins- und Tilgungsleistungen.
Der Antrag zum Lastenzuschuss muss bei der Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Kreisverwaltung gestellt werden. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Wohngeld für Mieter vergibt der Staat in Form des Mietzuschusses.