Kreditwirtschaft reagiert auf Kritik 

Die Deutsche Kreditwirtschaft will Banken und Sparkassen an die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und an die verschiedenen SCHUFA –Auskunftsmerkmale bei der Kreditvergabe erinnern. Damit reagiert die Interessenvertretung der Kreditinstitute auf die von "Stiftung Warentest" geäußerte Kritik.

Tester untersuchten für die Stiftung die Kreditangebote der Banken. Dabei bemängelten sie das Verhalten der Bankmitarbeiter bei der Beratung und bei der SCHUFA-Anfrage. So haben die Berater "Stiftung Warentest" zufolge teilweise gesetzlich vorgeschriebene Standardinformationen nicht an die Kunden weitergegeben. Außerdem machten sie bei der SCHUFA-Anfrage falsche Angaben, so dass die SCHUFA-Bewertung der Kunden sich verschlechterte.

Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisierte die Bewertungsfaktoren des Tests. So sei gesetzlich kein Zeitpunkt vorgeschrieben, an dem die Informationen an den Kunden weitergegeben werden müssten. Dass die Berater dies nicht im Erstgespräch taten, verletze somit keine Gesetze. Allerdings will die Deutsche Kreditwirtschaft die Kreditinstitute auf die verschiedenen Auskunftsmerkmale der SCHUFA und die Konsequenzen einer falschen Merkmalssetzung hinweisen.

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