Banken dürfen keine Vorfälligkeitsentschädigung veranschlagen. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über die Rechte von Kreditnehmern.
Kreditnehmern droht bei Zahlungsverzug häufig die Kündigung des Darlehensvertrags durch die Bank. Dieses Handeln ist laut der Verbraucher- zentrale Sachsen rechtmäßig. Jedoch verlangen die Kreditinstitute häufig zu viel Geld. Dabei dürfen diese laut Gesetz nicht aus der Notlage eines Kunden Kapital schlagen.
Verbraucher sollen genau auf die Abrechnung achten. Der aktuelle Verzugszins beträgt 2,12 Prozent p.a. Die Erhebung einer zusätzlichen Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht erlaubt. Trotz der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (AZ.: XI ZR 512/11) und die Anerkennung der Ansprüche des Kreditnehmers seitens der Kreditinstitute, halten sich laut der Verbraucherzentrale Sachsen nicht alle Banken und Sparkassen an die Abmachung in der Praxis.
Unberechtigte Forderungen
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen fordern die Kreditinstitute zu hohe Zinsen plus eine Vorfälligkeitsentschädigung. "Für Verbraucher, die solche unberechtigten Forderungen bereits gezahlt haben, sind noch nicht alle Eulen verflogen", sagt Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer.
Die Kreditinstitute seien zur Herausgabe der zu hohen Entgelte verpflichtet, sofern noch keine Verjährung eingetreten sei. Diese beträgt drei Jahre und beginnt erst, wenn der Verbraucher Kenntnis von den Forderungen der Banken hat. Betroffene sollen sich mit den Verbraucherzentralen in Verbindung setzen.